Volksbegehren

Verfassungsgerichtshof lehnt unser Volksbegehren ab – der Kampf gegen den Flächenfraß geht weiter

Verfassungsgerichtshof lehnt unser Volksbegehren ab – der Kampf gegen den Flächenfraß geht weiter

Gestern  hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof unser Volksbegehren abgelehnt.  Wir waren bis zuletzt sehr zuversichtlich, umso größer ist nun unsere Enttäuschung.

Was für uns alle besonders bitter ist,  die Richter lehnen das Volksbegehren aus rein formalen Gründen ab. Aus ihrer Sicht ist unser  Gesetzentwurf  nicht bestimmt genug ist; so fehlen ihnen beispielsweise konkrete Vorgaben, wie der Flächenverbrauch in Kommunen gesenkt oder wie Härtefälle geregelt werden sollen.

Diese Begründung macht den Tag der Urteilsverkündung nicht  nur zu einem schwarzen Tag für die bayerische Natur, sondern auch zu einem schwarzen Tag für die direkte Demokratie in Bayern. Wenn für einen Gesetzentwurf wie unseren derart konkrete Ausführungsbestimmungen verlangt werden, unterliegt die Volksgesetzgebung deutlich strengeren Anforderungen  als die Gesetzgebung durch den Landtag. Und das hat weitreichende Folgen auch für alle kommenden Volksbegehren, denn die Hürden werden damit noch höher als sie bereits sind.

Wie geht es  nun weiter?

Wir werden in den kommenden Tagen die Begründung  des Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Detail gemeinsam mit unserem Prozessbevollmächtigten und Anwaltskanzleien studieren und überlegen, welche Konsequenzen sich für uns daraus ergeben. Eines wissen wir heute schon sicher:  Wir werden mit Ihnen gemeinsam weiter für eine deutliche Reduktion des Flächenfraßes kämpfen und dieses Ziel massiv in den Wahlkampf hineintragen.  Jeder Bündnispartner und Unterstützer auf seine Weise und nach seinen Möglichkeiten.

Am Samstag, den 6. Oktober 2018 findet in München eine zentrale Großdemonstration statt.  Bei „Mia hams satt“ gehen wir gemeinsam gegen den Flächenfraß und für eine Agrarwende auf die Straße.  Kommen Sie mit Ihren Familien und Freunden,  bringen Sie Bekannte mit.  Wir freuen uns auf Unterstützung aus ganz Bayern und darüber hinaus!

Für heute danken wir den vielen, vielen Menschen und zahlreichen Verbänden, die unser Volksbegehren unterstützt haben,  nochmals ganz herzlich für Ihr Engagement.  Denn auch wenn wir vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert sind, eines ist uns hervorragend gelungen:  Das Problem Flächenfraß mit all seinen negativen Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt ist in der breiten Bevölkerung angekommen und hat bayernweit einen festen Platz auf der politischen Agenda. Noch nie gab es ein so großes und breites Bündnis mit Verbänden aus allen Bereichen der Gesellschaft wie für „Betonflut eindämmen“. Das macht uns Mut für den weiteren Einsatz zum Schutz unserer Heimat.

Posted by Michael Stanglmaier in news
Verfassungsgerichtshof legt Termin der Urteilsverkündung fest

Verfassungsgerichtshof legt Termin der Urteilsverkündung fest

am 18. Juni war es endlich soweit, die öffentliche Anhörung zu unserem Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ fand vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt. Knapp eine Stunde nahmen sich die Richterinnen und Richter Zeit, unseren Erläuterungen und den Gegenargumenten des Innenministeriums zuzuhören und Fragen zu stellen. Dann teilten sie die wichtigste Entscheidung dieses Tages mit, den Termin der Urteilsbekanntgabe.

Am 17. Juli um 10:30 Uhr werden sie öffentlich verkünden, ob sie unser Volksbegehren zulassen werden, also am rechtlich letztmöglichen Termin. Es ist schwierig, aufgrund einer öffentlichen Anhörung zu interpretieren, in welche Richtung die Entscheidung des Verfassungsgerichtes gehen könnte. Doch wir sind zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter unseren Argumenten folgen. Schließlich hat die Volksgesetzgebung verfassungsrechtlich den gleichen Stellenwert wie die parlamentarische Gesetzgebung.

Wie geht es jetzt weiter? Lässt der Verfassungsgerichtshof unser Volksbegehren zu, liegt der Ball erst einmal wieder beim Innenministerium, das innerhalb von vier Wochen den Eintragungstermin festsetzen und veröffentlichen muss. Acht bis spätestens zwölf Wochen danach beginnt der zweiwöchige Eintragungszeitraum. Dieser wird also im Herbst, frühestens ab Mitte September, stattfinden. Wir haben darauf keinen Einfluss. Dann müssen wir fast eine Million wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich in ihrem Rathaus in die Unterschriftenlisten des Volksbegehrens einzutragen.

Wir werden deswegen die Zeit bis zur Urteilsbekanntgabe intensiv nutzen, um die Kampagne weiter voranzubringen. Über 40 Verbände aus allen Bereichen der Gesellschaft unterstützen bereits unser Volksbegehren, darunter nicht nur Grüne, Bund Naturschutz, ÖDP, Abl und Landesbund für Vogelschutz, sondern auch die Katholische Arbeitnehmerbewegung, der Wanderverband, der ADFC, die Katholische Landvolkbewegung, der Deutsche Verband für Landschaftspflege, der VCD, die Katholische Landjugendbewegung und der Landesfischereiverband Bayern. Trotzdem wollen wir in den nächsten Wochen weitere Unterstützer gewinnen.

Auch vor Ort tut sich bereits viel. In ganz Bayern gründen Aktive lokale Aktionsbündnisse zur Unterstützung des Volksbegehrens. In mehr als 40 Orten und Landkreisen, darunter in allen größeren Bayerischen Städten, sind bereits Aktionsbündnisse gegründet oder werden in den nächsten Wochen gegründet. Diese Strukturen vor Ort werden wir weiter ausbauen.

Posted by Michael Stanglmaier in news
Bündnispartner zuversichtlich: „Am Ende entscheiden die Bürger“

Bündnispartner zuversichtlich: „Am Ende entscheiden die Bürger“

Verfassungsgerichtshof prüft Gesetzentwurf zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen – Damit Bayern Heimat bleibt!“

München (10.4.2018). „Wir sind darauf vorbereitet.“ Ludwig Hartmann, Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ zeigt sich unbeeindruckt, dass die Zulässigkeit des am 7. März von einem breiten Bündnis eingereichten Volksbegehrens durch den bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) geprüft werden soll. „Die CSU-Regierung spielt hier lediglich auf Zeit“, so Ludwig Hartmann optimistisch. „Mehrere Gutachten haben bereits bestätigt: Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten, wenn wir unsere schöne Heimat Bayern bewahren wollen. Ich bin zuversichtlich: Am Ende stimmen Bürgerinnen und Bürger ab und zeigen CSU-Flächenvernichtungswahn die rote Karte!“

Als weiterer Bündnispartner äußert sich Klaus Mrasek (ÖDP-Vorsitzender): Der große Zuspruch der Bürgerinnen und Bürger während der Unterschriftensammlung hat uns gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Davon kann uns auch die CSU-Regierung nicht abbringen. Ich sehe der Entscheidung der Verfassungsrichter optimistisch entgegen.“ LBV-Landesvorsitzender Dr. Norbert Schäffer ist sich sicher: „Der Wunsch der Menschen in Bayern, den verschwenderischen Umgang mit unserer Natur und Kulturlandschaft zu beenden und auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen, ist riesengroß. Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist eine leider notwendige Maßnahme um dieses Ziel zu erreichen. Das wird auch die Richter überzeugen.“ Und Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz unterstreicht: „Viele Jahre hat die Politik erfolglos versucht, den Flächenverbrauch mit freiwilligen Maßnahmen zu begrenzen. Das ist nicht gelungen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass der maßlose Umgang mit dem Boden als unserer knappsten Ressource rechtlich verbindlich durch ein Volksbegehren begrenzt wird!“ Der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Abl, Josef Schmid, betont die Bedeutung der Böden für die Landwirtschaft:“ Wir Bauern tragen die Verantwortung für den Boden als Lebensgrundlage auch zukünftiger Generationen. Er darf nicht länger einer überholten Wachstumsideologie geopfert werden.“

Die CSU-Regierung muss den eingereichten Gesetzentwurf bis spätestens 18. April beim BayVerfGH zur Prüfung einreichen. Dessen Entscheidung auf Zulässigkeit erfolgt innerhalb von drei Monaten, also spätestens zum 17. Juli 2018. Bei festgestellter Zulässigkeit könnte die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ im Spätsommer beginnen. Ohne die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs wäre ein Volksentscheid theoretisch zusammen mit der Landtagswahl 2018 am 14. Oktober möglich gewesen. „Die Zusammenlegung von Volksentscheid und Landtagswahl hätte ich organisatorisch für sinnvoll gehalten“, so Ludwig Hartmann. „Ohne die Hinhalte- und Verzögerungstaktik der CSU-Regierung wäre dies möglich gewesen. So aber wird uns das Thema noch länger beschäftigen.“

Der BayVerfGH hatte zuletzt im Februar 2017 ein Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA als unzulässig abgewiesen. Zugelassen wurde hingegen im Oktober 2012 das Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge, das zu einer vorgezogenen Entscheidung im bayerischen Landtag führte. Damals schaffte die CSU-FDP-Koalition die unter CSU-Ministerpräsident Stoiber eingeführten Studienbeiträge vor dem eigentlichen Volksentscheid ab.

Posted by Michael Stanglmaier in news

Neues vom Volksbegehren: Der erste Schritt ist geschafft

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehrens,

 

Der erste Schritt ist geschafft: Wir haben 46.000 Unterschriften für unser Volksbegehren „Betonflut eindämmen – Damit Bayern Heimat bleibt“ gesammelt. Herzlichen Dank an alle, die uns mit ihrer Unterschrift unterstützt haben und ein besonderes Dankeschön an alle, die am Infostand, bei ihren Nachbarn, in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis für unser gemeinsames Anliegen geworben haben. Die Unterschriften gehen jetzt an die Gemeinden zur Prüfung. So bald wie möglich werden sie beim Innenministerium eingereicht. Damit sind wir unserem Ziel, den Flächenfraß in Bayern deutlich zurückzudrängen, ein großes Stück näher gekommen.

Ab jetzt gilt unser Augenmerk der zweiten Phase. Das Innenministerium wird den Termin für die 14-tägige Eintragungsfrist festlegen, in der sich zehn Prozent aller wahlberechtigten Bayern und Bayerinnen im Rathaus eintragen müssen. Das sind fast eine Million Menschen, die wir dafür gewinnen müssen. Eine gewaltige Aufgabe – aber der große Zuspruch in der Bevölkerung stimmt uns optimistisch, dass wir das schaffen!

Unsere Konzentration gilt ab jetzt der Vorbereitung auf diese entscheidenden 14 Tage. Wir rechnen damit, dass die Frist im Frühjahr oder Frühsommer 2018 sein wird. Sobald wir Näheres wissen, informieren wir Sie sofort. Vor uns liegen vor allem zwei Aufgaben: Wir müssen eine landesweite Kampagne auf die Beine stellen und den Kreis der Unterstützerinnen und Unterstützer möglichst breit machen. Hier gibt es bereits erste Erfolge: Neben Bündnis 90/Die Grünen, der ÖDP und der AbL sind inzwischen auch der Landesbund für Vogelschutz und die Naturfreunde dabei. Auch der Bund Naturschutz hat seine Beteiligung signalisiert. Genau so wichtig ist aber die Gründung von Aktionskreisen vor Ort, damit wir die Menschen nicht nur über die Medien, sondern auch im persönlichen Gespräch erreichen. Aktuell sind wir dabei, dieses Netzwerk an Aktionskreisen aufzubauen. Wir informieren Sie an dieser Stelle so bald wie möglich darüber, wo Sie in Ihrer Nähe einen Aktionskreis finden und wie Sie sich dort engagieren können.

Sie alle, die sich für den Erhalt unserer Kulturlandschaft, für Artenvielfalt und für lebendige Ortskerne in Bayern engagieren, sind der Garant für unseren gemeinsamen Erfolg. Ich freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit.

 

Freundliche Grüße

Ludwig Hartmann
Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen“

Posted by Angela Kirschbaum in news